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Ausschreibungen

Für die nachfolgenden Förderbereiche dient der Programmleitfaden als dauerhafte Ausschreibung für die Jahre 2007 bis 2013. Er versteht sich also - unter Beachtung der jährlichen Einreichfristen - als eine ständige Aufforderung der Europäischen Union zur Einreichung von Anträgen:

Förderbereich 1 (Kooperationsprojekte)

  • Kleinere Kooperationsprojekte (Aktionsbereich 1.2.1)
  • Mehrjähige Kooperationsmaßnahmen (Aktionsbereich 1.1)
  • Übersetzungen europäischer Belletristik (Aktionsbereich 1.2.2)
  • Besondere Maßnahmen (Aktionsbereich 1.3)
    - Kooperationsprojekte mit Drittländern

(betr. Kooperationsprojekte mit Drittländern: das Land bzw. die Länder wird/werden jedes Jahr spätestens vier Monate vor der angegebenen Einreichfrist auf der Website der Generaldirektion Bildung und Kultur veröffentlicht)

Förderbereich 2 (Betriebskostenzuschüsse)

  • Jährliche Betriebskostenzuschüsse
  • Partnerschaftsrahmenvereinbarungen (für drei Jahre)

Ausnahmen

aus dem Förderbereich 1 (Kooperationsprojekte)

  • Besondere Maßnahmen (Aktionsbereich 1.3)
    - betr. Kooperationsprojekte mit Drittländern: Auswahl der Drittländer
    - Preise für europäisches Kulturerbe, Literatur, Architektur, zeitg. Musik
    - Bedeutende europaweite Jubiläen und Gedenkveranstaltungen
    - Zuschüsse für "Kulturhauptstadt Europas"

Für diese Bereiche nimmt die Generaldirektion Bildung und Kultur zentrale Aufrufe vor.

Förderbereich 3 (Studien und Analysen)

Hierzu veröffentlicht die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) in unregelmäßigen Abständen Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen sowie weitere wichtige Dokumente zur Antragstellung.

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    Letzte Aktualisierung: 17.07.09

Träger: Kulturpolitische Gesellschaft e.V. in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kulturrat e.V. Der Cultural Contact Point Germany wird gefördert durch die Europäische Union aus dem KULTUR-Programm (2007-2013) sowie aus Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.