Förderbereich 1 (Kooperationsprojekte)- Kleinere Kooperationsprojekte (Aktionsbereich 1.2.1)
- Mehrjähige Kooperationsmaßnahmen (Aktionsbereich 1.1)
- Übersetzungen europäischer Belletristik (Aktionsbereich 1.2.2)
- Besondere Maßnahmen (Aktionsbereich 1.3)
- Kooperationsprojekte mit Drittländern
(betr. Kooperationsprojekte mit Drittländern: das Land bzw. die Länder wird/werden jedes Jahr spätestens vier Monate vor der angegebenen Einreichfrist auf der Website der Generaldirektion Bildung und Kultur veröffentlicht)
Förderbereich 2 (Betriebskostenzuschüsse)- Jährliche Betriebskostenzuschüsse
- Partnerschaftsrahmenvereinbarungen (für drei Jahre)
- Besondere Maßnahmen (Aktionsbereich 1.3)
- betr. Kooperationsprojekte mit Drittländern: Auswahl der Drittländer - Preise für europäisches Kulturerbe, Literatur, Architektur, zeitg. Musik - Bedeutende europaweite Jubiläen und Gedenkveranstaltungen - Zuschüsse für "Kulturhauptstadt Europas"
Für diese Bereiche nimmt die Generaldirektion Bildung und Kultur zentrale Aufrufe vor.
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