Antragsformulare
1.1 Mehrjährige Kooperationsprojekte
Zu den Formularen und Handbüchern der letzten Antragsrunde
Nächste Einreichfrist: 03.10.2012
1.2.1 Kleinere Kooperationsmaßnahmen
Zu den Formularen und Handbüchern der letzten Antragsrunde
Nächste Einreichfrist: 03.10.2012
1.2.2 Literarische Übersetzungen
Zu den Formularen und Handbüchern
Nächste Einreichfrist: 03.2.2012
1.3.5 Kooperationsprojekte mit ausgewählten Drittländern
Zu den Formularen und Handbüchern der letzten Antragsrunde
Nächste Einreichfrist: 04.05.2012
1.3.6 Europäische Kulturfestivals
Zu den Formularen und Handbüchern der letzten Antragsrunde
Nächste Einreichfrist: 15.11.2012
2 Betriebskostenzuschüsse
Zu den Formularen und Handbüchern der letzten Antragsrunde
Nächste Einreichfrist: 18.09.2012
3.2 Kulturpolitische Analysen
Anträge werden ausschließlich in Papierform eingereicht.
Zu den Formularen und Handbüchern der letzten Antragsrunde
Nächste Einreichfrist: 01.10.2012
Letzte Einreichfristen
Die Antragstellung ist einmal jährlich möglich. Im Programm KULTUR (2007-2013) findet im Herbst 2012 die letzte Möglichkeit zur Einreichung von Anträgen in den folgenden Förderbereichen statt:
- 1.1 Mehrjährige Kooperationsprojekte
- 1.2.1 Kleinere Kooperationsmaßnahmen
- 1.3.6 Europäische Kulturfestivals
- 2 Betriebskostenzuschüsse
- 3.2 Studien & Analysen
Im Frühjahr 2013 können in den folgenden Förderbereichen letztmals Anträge eingereicht werden:
- 1.2.2 Literarische Übersetzungen
- 1.3.5 Kooperationsprojekte mit Drittländern
Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt elektronisch und per Post. Die Dokumente müssen dazu von der Website der EACEA heruntergeladen und auf dem eigenen Computer abgespeichert werden. Hierzu ist die kostenlose Software Adobe Reader (Version 8.1.5 oder höher) erforderlich.
Der Antrag kann offline am Computer bearbeitet werden. Nach Fertigstellung des Antrags wird das Dokument inkl. der erforderlichen Anhänge per Mausklick an die EACEA übermittelt.
Zusätzlich muss das ausgedruckte Antragsformular inkl. der erforderlichen Anlagen und Originalunterschriften per Post an die EACEA nach Brüssel geschickt werden. In der Papierversion sind zusätzliche Anlagen erforderlich, die nicht auf dem elektronischen Weg übermittelt werden.
Wichtig bei der Antragstellung!
- Anträge, die nicht elektronisch eingereicht werden, sind nicht förderfähig.
- Anträge, die nur per Post geschickt werden, sind nicht förderfähig.
- Die Antragstellung erfolgt nur auf den offiziellen Formularen der EACEA.
- Anträge, die nicht fristgemäß eingereicht werden, sind nicht förderfähig.
- Frist für die elektronische Einreichung ist i.d.R 12:00 Uhr mittags.
- Es ist ratsam, den Antrag bereits einige Tage vor dieser Frist zu übermitteln. Für die Papierversion des Antrags gilt das Datum des Poststempels.
- Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag im Land des Antragstellers, wird keine Verlängerung gewährt.
- Lesen Sie vor der Antragstellung folgende Dokumente: Programmleitfaden, Anweisungen für Antragsteller ("Instructions for Applicants"), Anleitung für das elektronische Formular ("eForm user guide")
Fragen zur Antragstellung?
Auskunft beim CCP
Tel.: 0228 / 20 135 0
info(a)ccp-deutschland.de




