Antragsformulare

1.1 Mehrjährige Kooperationsprojekte
 Zu den Formularen und Handbüchern
Nächste Einreichfrist: 01.10.2010

1.2.1 Kleinere Kooperationsmaßnahmen
 Zu den Formularen und Handbüchern
Nächste Einreichfrist: 01.10.2010

1.2.2 Literarische Übersetzungen
Formulare sind noch nicht verfügbar
Nächste Einreichfrist: 03.02.2011

1.3.5 Kooperationsprojekte mit ausgewählten Drittländern
Formulare sind noch nicht verfügbar
Nächste Einreichfrist: 05.05.2011

1.3.6 Europäische Kulturfestivals
 Zu den Formularen und Handbüchern
Nächste Einreichfrist: 15.11.2010 

2 Betriebskostenzuschüsse
 Zu den Formularen und Handbüchern
Nächste Einreichfrist: 15.09.2010

3.2 Kulturpolitische Analysen
Anträge werden ausschliesslich in Papierform eingereicht.
 Zu den Formularen und Handbüchern
Nächste Einreichfrist: 01.10.2010


Antragsverfahren

Ab 2009 müssen alle Antragsteller (außer in Aktionsbereich 1.3.6 und 3.2) die offiziellen elektronischen Formulare benutzen. Die Dokumente müssen dazu von der Website der EACEA heruntergeladen und auf dem eigenen Computer abgespeichert werden. Hierzu ist die kostenlose Soft­ware Adobe Reader (Version 8.1.5 oder höher) erforderlich.

Der Antrag kann offline (d.h. ohne Internetverbindung) am Computer bearbeitet werden. Nach Fertigstellung des Antrags wird das Dokument inkl. der erforderlichen Anhänge per Mausklick an die EACEA übermittelt.

Zusätzlich muss das ausgedruckte Antragsformular inkl. der er­forder­lichen Anlangen und Originalunterschriften per Post an die EACEA nach Brüssel geschickt werden. In der Papierversion sind zu­sätzliche Anlagen erforderlich, die nicht auf dem elektronischen Weg übermittelt werden.


Wichtig bei der Antragstellung!

  • Anträge, die nicht elektronisch eingereicht werden, sind nicht förderfähig.
  • Anträge, die nur per Post geschickt werden, sind nicht förderfähig.
  • Die Antragstellung erfolgt nur auf den offiziellen Formularen der EACEA.
  • Anträge, die nicht fristgemäß eingereicht werden, sind nicht förderfähig.
  • Frist für die elektronische Einreichung ist i.d.R 12:00 Uhr mittags.
  • Es ist ratsam, den Antrag bereits einige Tage vor dieser Frist zu übermitteln. Für die Papierversion des Antrags gilt das Datum des Poststempels.
  • Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag im Land des Antragstellers, wird keine Verlängerung gewährt.
  • Lesen Sie vor der Antragstellung folgende Dokumente: Programmleitfaden, Anweisungen für Antragsteller ("Instructions for Applicants"), Anleitung für das elektronische Formular ("eForm user guide")

Fragen zur Antragstellung?

Auskunft beim CCP
Tel.: 0228 / 20 135 0
info(a)ccp-deutschland.de


Projektskizze

Mailen Sie uns die ausgefüllte Projektskizze zurück und erfahren Sie, ob Ihr Vorhaben zu den Grundzügen des Programms KULTUR (2007-2013) passt.

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