Antragsformulare

Antragsformulare

1.1 Mehrjährige Kooperationsprojekte
Formulare sind noch nicht verfügbar
Nächste Einreichfrist: 01.10.2010

1.2.1 Kleinere Kooperationsmaßnahmen
Formulare sind noch nicht verfügbar
Nächste Einreichfrist: 01.10.2010

1.2.2 Literarische Übersetzungen
Formulare sind noch nicht verfügbar
Nächste Einreichfrist: 03.02.2011

1.3 Kooperationsprojekte mit ausgewählten Drittländern
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Step-by-Step Anleitung zur Antragstellung   mehr
Nächste Einreichfrist: 03.5.2010

2 Betriebskostenzuschüsse
Formulare sind noch nicht verfügbar
Nächste Einreichfrist: 15.09.2010


Antragsverfahren

Ab 2009 müssen alle Antragsteller (außer in Förderbereich 1.2.2 Literarische Übersetzungen) die offiziellen elektronischen Formulare benutzen. Die Dokumente müssen dazu von der Website der EACEA heruntergeladen und auf dem eigenen Computer abgespeichert werden. Hierzu ist die  kostenlose Software Adobe Reader (Version 8.1.5 oder höher) erforderlich.

Der Antrag kann offline (d.h. ohne Internetverbindung) am Computer bearbeitet werden. Nach Fertigstellung des Antrags wird das Dokument inkl. der erforderlichen Anhänge per Mausklick an die EACEA übermittelt.

Zusätzlich muss das ausgedruckte Antragsformular inkl. der erforderlichen Anlangen und Originalunterschriften per Post an die EACEA nach Brüssel geschickt werden. In der Papierversion sind zusätzliche Anlagen erforderlich, die nicht auf dem elektronischen Weg übermittelt werden.

Für Förderbereich 1.2.2 Literarische Übersetzungen erfolgt die Antragstellung in 2010 nur auf schriftlichem Weg und nicht elektronisch.


Formulare für Kooperationsprojekte und Betriebskostenzuschüsse

Die Antragsunterlagen für Kooperationsprojekte (Aktionsbereiche 1.1/1.2.1) und Betriebskostenzuschüsse (Förderbereich 2) sind noch nicht veröffentlicht. Sobald dies der Fall ist, informieren wir darüber via Newsletter und auf der Website.

Informationshalber stehen die Antragsformulare der vergangenen Bewerbungsrunde auf der Website der EACEA weiterhin zur Verfügung.   


Wichtig bei der Antragstellung!

  • Anträge, die nicht elektronisch eingereicht werden, sind nicht förderfähig.
  • Anträge, die nur per Post geschickt werden, sind nicht förderfähig.
  • Die Antragstellung erfolgt nur auf den offiziellen Formularen der EACEA.
  • Anträge, die nicht fristgemäß eingereicht werden, sind nicht förderfähig.
  • Frist für die elektronische Einreichung ist i.d.R 12:00 Uhr mittags. Es ist ratsam, den Antrag bereits einige Tage vor dieser Frist zu übermitteln. Für die Papierversion des Antrags gilt das Datum des Poststempels.
  • Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag im Land des Antragstellers, wird keine Verlängerung gewährt.
  • Lesen Sie vor der Antragstellung folgende Dokumente: Programmleitfaden, Anweisungen für Antragsteller ("Instructions for Applicants"), Anleitung für das elektronische Formular ("eForm user guide")

Fragen zur Antragstellung?

Auskunft beim CCP
Tel.: 0228 / 20 13520
Mail: info@ccp-deutschland.de


Projektskizze

Mailen Sie uns die ausgefüllte Projektskizze zurück und erfahren Sie, ob Ihr Vorhaben zu den Grundzügen des Programms KULTUR (2007-2013) passt.

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