Antragsempfänger

Um einen reibungslosen Bearbeitungsvorgang zu ermöglichen müssen die Antragsunterlagen - neben der elektronischen Übermittlung - entweder auf dem Postweg gesendet (maßgeblich ist das Datum des Poststempels), durch einen Kurierdienst zugestellt (maßgeblich ist der vom Kurierdienst ausgegebene Einschreibbeleg) oder vom Antragsteller persönlich bis spätestens 12.00 Uhr am Tage der festgelegten Frist eingereicht werden.

Bei Postzustellung (oder persönlicher Einreichung) ist der Antrag direkt an die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) nach Brüssel zu senden. Die Adresse entnehmen Sie bitte dem Programmleitfaden bzw. dem Leitfaden für Antragsteller des jeweiligen Förderbereichs

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