Auswahlverfahren

Die Bewilligung von EU-Finanzhilfen erfolgt nach den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung. Im Rahmen dieser Grundsätze wurden verschiedene Kriterien festgelegt, um ein transparentes Auswahlverfahren sicherzustellen:

Förderfähigkeitskriterien, Ausschlusskriterien, Auswahlkriterien und Ver­gabe­kriterien.

Während des Auswahlverfahrens können keine Informationen über das Ergebnis einzelner Anträge ausgegeben werden. Die Vorschläge werden anhand eines all­gemeinen Verfahrens bewertet, das die folgenden Schritte umfasst:


Förderfähigkeitskriterien

Die Vorschläge werden zuerst dahingehend bewertet, ob sie die allgemeinen sowie spezifischen Förderfähigkeitskriterien des Programms für den jeweiligen Aktionsbereich vollständig erfüllen. Wenn eine der aufgeführten Bedingungen bis zum Ende der für die Einreichung von Vorschlägen festgesetzten Frist nicht erfüllt ist, wird der Antrag als nicht förderfähig betrachtet und aus dem Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Die Exekutivagentur behält sich das Recht vor, unvollständige Vor­schläge abzulehnen.


Ausschlusskriterien

Neben dem zu erbringenden Nachweis, dass der Rechtsstatus des Antragstellers förderfähig ist, müssen Antragsteller belegen, dass sie sich in keiner der in Art. 93 Abs. 1, Art. 94 und Art. 96 Abs. 2 a der Haushaltsordnung für den EU-Gesamthaushaltsplan aufgeführten Situationen befinden.


Auswahlkriterien

Vorschläge, die die Förderfähigkeits- und Ausschlusskriterien erfüllen, werden einer ausführlicheren Bewertung auf Grundlage der operativen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Antragsteller unterzogen.

Wenn die beantragte EU-Finanzhilfe mehr als 500.000 EUR beträgt, muss dem Antrag ein von einem zugelassenen und unabhängigen externen Buchprüfer erstellter Prüfbericht zur Bescheinigung der Bilanz des letzten verfügbaren Geschäftsjahres (nicht älter als 18 Monate) beigefügt werden. Dies gilt nur für die Bilanz des Antragstellers (des Koordinators).


Vergabekriterien

Die Vergabekriterien bilden die Grundlage für die Bewertung der künstlerischen und kulturellen Qualität der Vorschläge im Zu­sammen­hang mit den allgemeinen und besonderen Zielen des Programms sowie den Schwerpunkten und Merkmalen der einzelnen Aktionsbereiche. Die Vergabekriterien sind für jeden Aktionsbereich festgelegt.

Die förderfähigen Vorschläge werden von einem Bewertungsausschuss bewertet. Dieser besteht aus Bediensteten der Exekutivagentur und der Kommission und wird durch unabhängige Sachverständige aus den förderfähigen Ländern unterstützt. Der Bewertungsausschuss spricht eine Empfehlung für die Verteilung der Finanzhilfen aus. Er schlägt eine Liste von Organisationen oder Projekten vor, die sich durch die erreichte Punktzahl für eine Finanzhilfebewilligung qualifiziert haben. Bei jedem Auswahlverfahren wird die Liste der Vorschläge für die Kofinanzierung dem Programmausschuss, der aus Vertretern der förder-fähigen Länder besteht, für eine Stellungnahme vorgelegt und danach an das Europäische Parlament für die Ausübung seines Überwachungsrechts übermittelt. Dieses Konsultationsverfahren dauert mindestens sechs Wochen.


Abschluss des Auswahlverfahrens

Das Auswahlverfahren ist erst nach Abschluss des oben genannten Verfahrens beendet; danach kann die Liste der für die Kofinanzierung ausgewählten Vor­schläge veröffentlicht werden. Die förderfähigen Vor­schläge mit den höchsten Punktzahlen erhalten Finanzhilfen bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel. Die ausgewählten Antragsteller erhalten eine Finanzhilfe-vereinbarung/-entscheidung, in der der Betrag der bewilligten EU-Finanzhilfe angegeben wird und die Bedingungen, unter denen die Finanzhilfe bewilligt wird.

Die Liste der ausgewählten Vorschläge wird auf der Website der Exekutivagentur veröffentlicht. Alle nicht erfolgreichen Antragsteller erhalten ein Schreiben mit der Punktzahl ihres Vorschlags und den Gründen, aus denen ihr Antrag nicht ausgewählt wurde.


Liste der Sachverständigen

Die Liste der Sachverständigen, die an der Projektbeurteilung im Jahr 2008 beteiligt waren, ist auf der Website der EACEA veröffentlicht. 


Sachverständige gesucht

Die EACEA sucht weiterhin Sachverständige für die Bereiche Kultur, Jugend, Bildung, Audiovisuelles und Unionsbürgerschaft.