Netzwerke zur Interessenvertretung

Organisationen, die europäische Netzwerke verwalten, die eine oder mehrere Kultur­sparten bzw. Gruppen von Kulturakteuren europaweit vertreten können Betriebskostenzuschüsse im Programm KULTUR (2007-2013) beantragen.

 

Förderkriterien

Förderfähige Antragsteller müssen:

  • eine öffentliche oder private unabhängige Einrichtung mit
    Rechtsstatus und Rechtspersönlichkeit sein
  • einen eingetragenen Sitz in einem am KULTUR-Programm
    teilnehmenden Staat haben
  • ein Ziel von allgemeinem europäischen Interesse verfolgen
  • seit mind. einem Jahr rechtlich existieren
  • eine Einrichtung ohne Erwerbszweck sein
  • jährlich nur einen Antrag für Betriebskostenzuschüsse stellen
  • über die benötigten fachlichen und finanziellen Kompetenzen verfügen
  • einen "europäischen Mehrwert" sowie die verlangte europäische Dimension (z.B. Mitglieder, Aktivitäten, Künstler) für das betreffende Jahr nachweisen.

Behörden auf internationaler, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Die Netzwerke müssen:

  • Mitglieder aus mind. 15 am KULTUR-Programm teilnehmenden Ländern haben. Wenn die Mitglieder nationale Netzwerke sind, reichen Mitglieder aus mind. 10 Teilnehmerländern
  • mit ihren Aktivitäten dazu beitragen, u.a. dem Kulturbereich in Europa sowohl auf Sektorebene als auch auf individueller Ebene mehr Gehör zu verschaffen

Budget und Zuschuss

Für die Förderung von Betriebskostenzuschüssen stehen jährlich für alle Kategorien zusammen ca. 5 Mio. Euro zur Verfügung.

Der Zuschuss der EU beträgt maximal 80% der zuwendungs­fähigen Betriebs­kosten in dem betreffenden Haushaltsjahr. Zusätzlich gelten in Abhängigkeit von den jährlichen zuwendungsfähigen Kosten Höchst­grenzen für die Zuschüsse, die Sie bitte dem jeweils aktuellen Leitfaden bzw. der Spezifikation zur aktuellen Ausschreibung entnehmen. In der Kategorie „Netzwerke von Interessengruppen“ können pro Antrag max. 120.000 Euro beantragt werden.

 

Zeitplan

Anträge können einmal jährlich gestellt werden.

Die Förderung wird für ein Jahr gewährt.
Die Förderung beginnt mit dem Start des nächsten Geschäftsjahres nach Einreichung des Antrags.

2010 wird zusätzlich eine Ausschreibung erscheinen, mit der ein dreijähriger Zuschuss für die Jahre 2011 bis 2013 in Form eines Partner­schafts­rahmen­vertrages mit der Europäischen Kommission beantragt werden kann.

Nächste Einreichfrist: 15.09.2010
Frühester Förderstart: Antragsjahr plus 1 (2011)

 


Beispiel

Die Organisation Europa Cantat wurde 2007 für eine 3-Jährige Förderung in der Kategorie Netwerk ausgewählt.

Europa Cantat ist die Europäische Föderation Junger Chöre.


Beispiel

Die Organisation NEMO - Network of European Museum Organisations wurde 2009 und 2008 in der Kategorie Netwerke gefördert.

NEMO ist ein unabhängiges Netzwerk nationaler Museumsorganisationen in Europa.