Aktionsbereich 1.3.6 Europäische Kulturfestivals
Einrichtungen, die Festivals organisieren, die einen hohen europäischen Mehrwert von geografischer Reichweite sowie eine möglichst große Öffentlichkeitswirksamkeit besitzen, können für eine Ausgabe des Festivals Projektförderung beantragen.
Filmfestivals sind nicht förderfähig!
Förderkriterien
Förderfähige Antragsteller müssen
- eine öffentliche oder private unabhängige Einrichtung mit Rechtsstatus und Rechtspersönlichkeit sein
- ihren eingetragenen Sitz in einem am KULTUR-Programm teilnehmenden Staat haben
- ihre Haupttätigkeit im kulturellen Bereich haben
- über die benötigten fachlichen und finanziellen Kompetenzen verfügen
Die Festivals müssen:
- zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. 5-mal stattgefunden haben
- im Jahresprogramm für welches der Antrag gestellt wird und im Jahr zuvor Werke aus mind. 7 am Programm teilnehmenden Ländern enthalten
- eine hohe europäische Dimension und Öffentlichkeitswirkung erzielen
Budget und Zuschuss
Der Zuschuss der EU beträgt maximal 60% der zuwendungsfähigen Projektkosten. Es können pro Antrag max. 100.000 Euro beantragt werden.
Zeitplan
Anträge können einmal jährlich gestellt werden.
Die Förderung wird für ein Jahr gewährt.
Die Festivalaktivitäten müssen zwischen dem 1.05. des Folgejahres und dem 30.04. des übernächsten Jahres beginnen.
Nächste Einreichfrist: 15. November 2012
Frühester Förderstart: Mai 2013
Diese Angaben dienen lediglich der Orientierung. Wir können Ihnen leider nicht ersparen, sich die Originalunterlagen der Europäischen Kommission anzusehen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Programmleitfaden, der für die gesamte Laufzeit des KULTUR-Programms bis 2013 gilt.
Beispiel
Die Europäische Kulturstiftung EUROPAMUSICALE wurde 2009 für die Organisation des Europäischen Musikfests EUROPAMUSICALE in der Kategorie "Festivals" gefördert.
Beispiel
Das Theaterlabor im Tor 6 wurde 2008 für die Organisation des Festivals "360°-Europäisches Theaterlabor" in Bielefeld in der Kategorie "Festivals" gefördert.




