Aktionsbereich 1.3.6 Europäische Kulturfestivals

Einrichtungen, die Festivals organisieren, die einen hohen europäischen Mehrwert von geografischer Reichweite sowie eine möglichst große Öffentlichkeitswirksamkeit besitzen, können für eine oder drei Ausgaben des Festivals Projektförderung beantragen.  

Filmfestivals sind nicht förderfähig!

 

Förderkriterien

 Förderfähige Antragsteller müssen

  • eine öffentliche oder private unabhängige Einrichtung mit Rechtsstatus und Rechtspersönlichkeit sein
  • einen eingetragenen Sitz in einem am KULTUR-Programm teilnehmenden Staat haben
  • ihre Haupttätigkeit in der Organisation von Festivals haben
  • über die benötigten fachlichen und finanziellen Kompetenzen verfügen
  • einen "europäischen Mehrwert" sowie die verlangte europäische Dimension (z.B. Mitglieder, Aktivitäten, Künstler) für das betreffende Jahr nachweisen

Die Festivals müssen:

  • zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. 5-mal stattgefunden haben
  • im Jahresprogramm für welches der Antrag gestellt wird und im Jahr zuvor Werke aus mind. 7 am Programm teilnehmenden Ländern abdecken
  • eine hohe europäische Dimension und Öffentlichkeitswirkung erzielen

Budget und Zuschuss

Der Zuschuss der EU beträgt maximal 60% der zuwendungs­fähigen Projekt­kosten. Es können pro Antrag max. 100.000 Euro beantragt werden. 

 

Zeitplan

Anträge können einmal jährlich gestellt werden.

Die Förderung wird für ein Jahr gewährt.
Die Festivalaktivitäten müssen zwischen dem 1.05. des Folgejahres und dem 30.04. des übernächsten Jahres beginnen. 

2010 wird zusätzlich eine Ausschreibung erscheinen, mit der ein dreijähriger Zuschuss für die Jahre 2011 bis 2013 in Form eines Partnerschafts­rahmen­vertrages mit der Europäischen Kommission be­antragt werden kann.

Nächste Einreichfrist: 15.11.2010 (vorbehaltlich)
Frühester Förderstart: 1. Mai 2011

Diese Angaben dienen lediglich der Orientierung. Wir können Ihnen leider nicht ersparen, sich die Originalunterlagen der Europäischen Kommission anzusehen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Programmleitfaden, der für die gesamte Laufzeit des KULTUR-Programms bis 2013 gilt.


Beispiel

Die Europäische Kulturstiftung EUROPAMUSICALE wurde 2009 für die Organisation des Europäischen Musikfests EUROPAMUSICALE in der Kategorie "Festivals" gefördert.


Beispiel

Das Theaterlabor im Tor 6 wurde 2008 für die Organisation des Festivals "360°-Europäisches Theaterlabor" in Bielefeld in der Kategorie "Festivals" gefördert.