Programmleitfaden
Der Programmleitfaden zum Programm KULTUR (2007-2013) erläutert die Förderbereiche, in denen eine Antragstellung regelmäßig einmal jährlich möglich ist. Er vermittelt ausführliche Informationen darüber, was für einen erfolgreichen Förderantrag notwendig ist, in welcher Höhe Zuschüsse möglich sind und wie das Antrags- und Auswahlverfahren abläuft. Die im Programmleitfaden enthaltenen Förderbereiche werden von der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) verwaltet.
Hier gehts zum Programmleitfaden auf der Website der EACEA
Einige Förderbereiche werden nicht im Programmleitfaden erläutert und werden somit nicht regelmäßig ausgeschrieben. Diese Förderbereiche werden von der Generaldirektion (GD) Bildung und Kultur der Europäischen Kommission direkt verwaltet - also nicht von der EACEA. Ausschreibungen und Förderrichtlinien werden direkt auf der Website der GD Bildung und Kultur veröffentlicht.
Hier gehts zur Website der GD Bildung und Kultur
Das zugehörige Amtsblatt der Europäischen Union, C 141/27 wurde am 7. Juni 2008 veröffentlicht.
Im Programmleitfaden enthaltene Förderbereiche
Der Programmleitfaden beinhaltet die spezifischen Vorgaben für diejenigen Aktionsbereiche, für dessen Durchführung die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) beauftragt ist:
- 1.1 Mehrjährige Kooperationsprojekte
- 1.2.1 Kooperationsprojekte
- 1.2.1 Literarische Übersetzungen
- 1.3.5 Kooperationsprojekte mit Drittländern
- 1.3.6 Kulturfestivals
- 2 Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen Organisationen (Betriebskostenzuschüsse)
- 3.2 Politische Analysen zu Themen der Kulturagenda
Gliederung des Programmleitfadens
Der Leitfaden ist umfangreich, aber übersichtlich gegliedert und das Durchlesen unverzichtbar für jeden, der eine Antragstellung in Erwägung zieht. Das 81-seitige Dokument steht auf der Website der EACEA in 23 Sprachen zum Download bereit und gliedert sich in 7 Kapitel:
I Einführung: Programmziele, Haushalt, Einreichfristen etc.
II Antrags-/ Auswahlverfahren: Teilnehmerländer, allgemeine Förderfähigkeits-, Ausschlusskriterien etc.
III Finanzbestimmungen: Förderfähige Kosten, Zuschussbeträge/-berechnung etc.
IV Kooperationsprojekte: Spezifische Förderkriterien, Antragsverfahren, förderfähige Antragsteller/Projekte, Finanzbestimmungen
V Literarische Übersetzungsprojekte: Spezifische Förderkriterien, Antragsverfahren, förderfähige Sprachen/Antragsteller, Finanzbestimmungen
VI Kulturfestivals: Spezifische Förderkriterien, Antragsverfahren, förderfähige Antragsteller/Festivals, Finanzbestimmungen
VII Betriebskostenzuschüsse: Spezifische Förderkriterien, Kategorien, förderfähige Antragsteller/Aktivitäten, Finanzbestimmungen
VIII Kulturpolitische Analysen: Spezifische Förderkriterien, Antragsverfahren, förderfähige Sprachen/Antragsteller, Finanzbestimmungen
IX Glossar: Schlüsselbegriffe
Nicht im Programmleitfaden enthaltene Förderbereiche
Die folgenden Aktionsbereiche werden direkt von der Generaldirektion Bildung und Kultur verwaltet und nicht im Programmleitfaden behandelt.
- 1.3 Unterstützung für die Kulturhauptstädte Europas
- 1.3 Verleihung europäischer Preise im Kulturbereich
- 1.3 Unterstützung der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen
- 1.3 Sondermaßnahmen
- 3 Studien und Analysen (außer 3.2)
Spezifische Leitlinien und aktuelle Ausschreibungen für diese Aktivitäten sind auf der CCP-Website und der Website der Kommission verfügbar.
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