Programmleitfaden

Der Programmleitfaden zum Programm KULTUR (2007-2013) erläutert die Ziele derjenigen Förderbereiche, die im Zuständigkeitsbereich der EACEA liegen. Die Generaldirektion Bildung und Kultur veröffentlicht direkt auf ihrer Website Ausschreibungen für die übrigen Förderbereiche.

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  • Antragsformulare

    Ab 2009 sind die von der Website der EACEA he­run­ter­ge­la­de­nen und aus­ge­füll­ten elek­tro­ni­schen An­trags­un­ter­la­gen (PDF) wie­der per Maus­klick an die Exekutivagen­tur zu­rück­zu­sen­den. Zusätzlich muss jedoch das ausge­­druck­­te An­­trags­­for­­mu­­lar in­­klu­­si­­ve al­­ler An­­hän­­ge und Ori­gi­nal­un­ter­schrif­ten per Post an die EACEA nach Brüs­sel ge­schickt wer­den.

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  • Auswahlverfahren

    Die Be­­wil­­li­­gung von EU-Fi­nanz­­hil­­fen er­­folgt nach den Grund­­sät­z­en der Trans­­pa­­renz, Gleich­­be­­hand­­lung und Nicht­­dis­­kri­­mi­­nie­­rung. Im Rah­­men die­­ser Grund­­sät­ze wur­­den ver­­schie­­de­­ne Kri­­te­­ri­en fest­­ge­­legt, um ein trans­­pa­­ren­­tes Aus­­wahl­­ver­­fah­­ren si­cher­­zu­­stel­­len: För­­der­­fä­hig­­keits­­kri­­te­­rien, Aus­­schluss­­kri­­te­­rien, Aus­­wahl­­kri­­te­­rien und Ver­­ga­be­­kri­­te­­rien.

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Häufige Fragen

Die Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.