Programmleitfaden
Der Programmleitfaden zum Programm KULTUR (2007-2013) erläutert die Ziele derjenigen Förderbereiche, die im Zuständigkeitsbereich der EACEA liegen. Die Generaldirektion Bildung und Kultur veröffentlicht direkt auf ihrer Website Ausschreibungen für die übrigen Förderbereiche.
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AntragsformulareAb 2009 sind die von der Website der EACEA heruntergeladenen und ausgefüllten elektronischen Antragsunterlagen (PDF) wieder per Mausklick an die Exekutivagentur zurückzusenden. Zusätzlich muss jedoch das ausgedruckte Antragsformular inklusive aller Anhänge und Originalunterschriften per Post an die EACEA nach Brüssel geschickt werden.
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AuswahlverfahrenDie Bewilligung von EU-Finanzhilfen erfolgt nach den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung. Im Rahmen dieser Grundsätze wurden verschiedene Kriterien festgelegt, um ein transparentes Auswahlverfahren sicherzustellen: Förderfähigkeitskriterien, Ausschlusskriterien, Auswahlkriterien und Vergabekriterien.
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