Förderbereich 2: Betriebskostenzuschüsse
Organisationen, die auf europäischer Ebene im Kulturbereich tätig sind, können im Rahmen von Aktionsbereich 2 Zuschüsse zu den finanziellen Ausgaben erhalten, die für die Umsetzung ihres gewöhnlichen langfristigen Arbeitsprogramms anfallen. Geläufiger als die offizielle Bezeichnung des Förderbereichs 2 „Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen“ ist der Begriff „Betriebskostenzuschüsse“.
Betriebskostenzuschüsse stellen einen grundsätzlichen Unterschied zur Projektförderung (Förderbereich 1) dar: Projektförderung richtet sich an mehrere Organisationen, die sich für ein Projekt zusammenschließen, dass zusätzlich zum laufenden Arbeitsprogramm der einzelnen Organisationen realisiert wird.
Die Antragstellung ist einmal jährlich möglich. Der Zuschuss wird jeweils für ein Geschäftsjahr gewährt. In 2010 bestand zusätzlich die Möglichkeit, sich für Betriebskostenzuschüsse für die Dauer von 3 Jahren zu bewerben.
Zwei Kategorien von Organisationen können Betriebskostenzuschüsse beantragen:
- Europäische Kulturbotschafter, die Aktivitäten in mehreren europäischen Ländern durchführen (Chöre, Orchester usw.).
- Netzwerke zur Interessenvertretung, die eine einen oder mehrere kulturelle Bereiche bzw. Kulturakteure europaweit vertritt (z.B. Europäischer Musikrat).
- Eingeschränkt: Organisationen, die im Rahmen der europäischen Kulturagenda
einen strukturierten Dialog mit der Kommission führen.
Projektbeispiele
Auf unserer Seite finden Sie auch konkrete Beispiele von Projekten, die in Deutschland gefördert wurden.





