Förderbereich 2: Betriebskostenzuschüsse

Organisationen, die auf europäischer Ebene im Kulturbereich tätig sind, können im Rahmen von Aktionsbereich 2 Zuschüsse zu den finanziellen Ausgaben erhalten, die für die Umsetzung ihres gewöhnlichen langfristigen Arbeits­programms anfallen. Geläufiger als die offizielle Bezeichnung des Förder­bereichs 2 „Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kul­turellen Einrichtungen“ ist der Begriff „Betriebskostenzuschüsse“.

Betriebskostenzuschüsse stellen einen grundsätzlichen Unterschied zur Projektförderung (Förderbereich 1) dar: Projektförderung richtet sich an mehrere Organisationen, die sich für ein Projekt zusammen­schließen, dass zusätzlich zum laufenden Arbeitsprogramm der einzelnen Organisationen realisiert wird.

Die Antragstellung ist einmal jährlich möglich. Der Zuschuss wird jeweils für ein Geschäftsjahr gewährt. In 2010 besteht zusätzlich die Möglich­keit, sich für Betriebskostenzuschüsse für die Dauer von 3 Jahren zu be­werben.


Vier Kategorien von Organisationen können Betriebskostenzuschüsse beantragen:

Hinweis: Ab Mai 2010 werden Europäische Kulturfestivals in Aktionsbereich 1.3.6 gefördert!



Projektbeispiele


Auf unserer Seite finden Sie auch konkrete Beispiele von Projekten, die in Deutschland gefördert wurden.


Projektskizze

Mailen Sie uns die ausgefüllte Projektskizze zurück und erfahren Sie, ob Ihr Vorhaben zu den Grundzügen des Programms KULTUR (2007-2013) passt.

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