Förderbereich 2: Betriebskostenzuschüsse

Organisationen, die auf europäischer Ebene im Kulturbereich tätig sind, können im Rahmen von Aktionsbereich 2 Zuschüsse zu den finanziellen Ausgaben erhalten, die für die Umsetzung ihres gewöhnlichen langfristigen Arbeits­programms anfallen. Geläufiger als die offizielle Bezeichnung des Förder­bereichs 2 „Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kul­turellen Einrichtungen“ ist der Begriff „Betriebskostenzuschüsse“.

Betriebskostenzuschüsse stellen einen grundsätzlichen Unterschied zur Projektförderung (Förderbereich 1) dar: Projektförderung richtet sich an mehrere Organisationen, die sich für ein Projekt zusammen­schließen, dass zusätzlich zum laufenden Arbeitsprogramm der einzelnen Organisationen realisiert wird.

Die Antragstellung ist einmal jährlich möglich. Der Zuschuss wird jeweils für ein Geschäftsjahr gewährt. In 2010 bestand zusätzlich die Möglich­keit, sich für Betriebskostenzuschüsse für die Dauer von 3 Jahren zu be­werben.


Zwei Kategorien von Organisationen können Betriebskostenzuschüsse beantragen:

Projektbeispiele


Auf unserer Seite finden Sie auch konkrete Beispiele von Projekten, die in Deutschland gefördert wurden.