Förderbereich 2: Betriebskostenzuschüsse

Organisationen, die auf europäischer Ebene im Kulturbereich tätig sind, können in Förderbereich 2 Zuschüsse zu den finanziellen Ausgaben erhalten, die für die Umsetzung ihres gewöhnlichen langfristigen Arbeitsprogramms anfallen. Geläufiger als die offizielle Bezeichnung des Förderbereichs 2 „Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen“ ist der Begriff „Betriebskostenzuschüsse“.

Betriebskostenzuschüsse stellen einen grundsätzlichen Unterschied zur Projektförderung (Förderbereich 1) dar: Projektförderung richtet sich an einen Verbund von Organisationen, der sich für ein Projekt zusammenschließt, dass zusätzlich zu dem gewöhnlich laufenden Arbeitsprogramm der einzelnen Organisationen realisiert wird.

Die Antragstellung ist einmal jährlich möglich. Der Zuschuss wird jeweils für ein Geschäftsjahr gewährt. In 2010 besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich für Betriebskostenzuschüsse für die Dauer von 3 Jahren zu bewerben.


Vier Kategorien von Organisationen können Betriebskostenzuschüsse beantragen:

  • Europäische Kulturbotschafter, die Aktivitäten in mehreren europäischen Ländern durchführen (Chöre, Orchester usw.).

  • Netzwerke zur Interessenvertretung, die  eine einen oder mehrere kulturelle Bereiche bzw. Kulturakteure europaweit vertritt (z.B. Europäischer Musikrat).

  • Organisationen, die Festivals veranstalten, die europaweit bekannt und anerkannt sind.

  • Organisationen, die im Rahmen der europäischen Kulturagenda einen strukturierten Dialog mit der Kommission führen bzw. die politische Analysen zur Realsierung der Agendaziele entwickeln. 


Projektbeispiele

Auf unserer Seite finden Sie auch konkrete Beispiele von Projekten, die in Deutschland gefördert wurden.


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