Einreichfristen 2012 (vorbehaltlich)

Fällt die Einreichfrist auf einen Feiertag im Land des Antragstellers wird keine Ver­längerung gewährt.
 
Verschiebungen der Einreichfristen sind aus verschiedenen Gründen möglich, so dass Sie in jedem Fall die aktuellen Meldungen des CCP (z.B. Newsletter) und der EACEA verfolgen sollten. Bitte beachten Sie außerdem die Einreichfristen für die digitalen Antragsformulare (i.d.R. 12 Uhr mittags).

Aktion

Einreichfristen 2012

Veröffentlichung der Ergebnisse des Auswahlverfahrens (spätestens)

Aktionsbereich 1.1
Mehrjährige Kooperationsprojekte

3. Oktober

31. März 2013

Aktionsbereich 1.2.1
Kooperationsmaßnahmen

3. Oktober

28. Februar 2013

Aktionsbereich 1.2.2 Literarische
Übersetzung

3. Februar

31. Juli

Aktionsbereich 1.3.5
Zusammenarbeit mit Drittländern

4. Mai

31. August

Aktionsbereich 1.3.6
Kulturfestivals

15. November

31. März 2013

Aktionsbereich 2
Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen

18. September

28. Februar 2013

Aktionsbereich 3.2
Kulturpolitische Analysen

1. Oktober

28. Februar 2013

Letzte Einreichfristen

Die Antragstellung ist einmal jährlich möglich. Im Programm KULTUR (2007-2013) findet im Herbst 2012 die letzte Möglichkeit zur Einreichung von Anträgen in den folgenden Förderbereichen statt:

  • 1.1 Mehrjährige Kooperationsprojekte
  • 1.2.1 Kleinere Kooperationsmaßnahmen
  • 1.3.6 Europäische Kulturfestivals
  • 2 Betriebskostenzuschüsse
  • 3.2 Studien & Analysen

Im Frühjahr 2013 können in den folgenden Förderbereichen letztmals Anträge eingereicht werden:

  • 1.2.2 Literarische Übersetzungen
  • 1.3.5 Kooperationsprojekte mit Drittländern

Zu den Förderbereichen

Kooperationsprojekte  mehr
Übersetzungen  mehr
Betriebskostenzuschüsse  mehr

Fragen zur Antragstellung?

Auskunft beim CCP
Telefon: 0228 20 135 0
info(at)ccp-deutschland.de