Einreichfristen 2012 (vorbehaltlich)
Fällt die Einreichfrist auf einen Feiertag im Land des Antragstellers wird keine Verlängerung gewährt.
Verschiebungen der Einreichfristen sind aus verschiedenen Gründen möglich, so dass Sie in jedem Fall die aktuellen Meldungen des CCP (z.B. Newsletter) und der EACEA verfolgen sollten. Bitte beachten Sie außerdem die Einreichfristen für die digitalen Antragsformulare (i.d.R. 12 Uhr mittags).
Aktion | Einreichfristen 2012 | Veröffentlichung der Ergebnisse des Auswahlverfahrens (spätestens) |
Aktionsbereich 1.1 | 3. Oktober | 31. März 2013 |
Aktionsbereich 1.2.1 | 3. Oktober | 28. Februar 2013 |
Aktionsbereich 1.2.2 Literarische | 3. Februar | 31. Juli |
Aktionsbereich 1.3.5 | 4. Mai | 31. August |
Aktionsbereich 1.3.6 | 15. November | 31. März 2013 |
Aktionsbereich 2 | 18. September | 28. Februar 2013 |
Aktionsbereich 3.2 | 1. Oktober | 28. Februar 2013 |
Letzte Einreichfristen
Die Antragstellung ist einmal jährlich möglich. Im Programm KULTUR (2007-2013) findet im Herbst 2012 die letzte Möglichkeit zur Einreichung von Anträgen in den folgenden Förderbereichen statt:
- 1.1 Mehrjährige Kooperationsprojekte
- 1.2.1 Kleinere Kooperationsmaßnahmen
- 1.3.6 Europäische Kulturfestivals
- 2 Betriebskostenzuschüsse
- 3.2 Studien & Analysen
Im Frühjahr 2013 können in den folgenden Förderbereichen letztmals Anträge eingereicht werden:
- 1.2.2 Literarische Übersetzungen
- 1.3.5 Kooperationsprojekte mit Drittländern




