Struktur des Kulturprogramms
Das aktuelle Programm KULTUR (2007-2013) ist der Nachfolger von KULTUR 2000. Es trat am 1. Januar 2007 durch einen Beschluss des Rates und des Parlaments vom 12.12.2006 (Beschluss Nr. 1855/2006/EG) in Kraft.
Das neue Programm KULTUR (2007-2013) wurde für die Gesamtlaufzeit von sieben Jahren mit einem Budget von 400 Millionen Euro ausgestattet, so dass eine Unterstützung von rund 300 europäischen Kulturprojekten und Organisationen jährlich möglich ist.
Das Programm ist spartenübergreifend und betrifft alle künstlerischen Disziplinen mit Ausnahme des audiovisuellen Bereichs. Die Hauptmaßnahmen des Programms sind Projektförderungen für europäische Kooperationsprojekte, Zuschüsse zu den Betriebskosten für europaweit tätige Organisationen, Preise für europäisches Kulturerbe, Literatur, Architektur und zeitgenössische Musik sowie Förderungen für Studien und Analysen zu Themen der europäischen Zusammenarbeit in Kulturfragen.
Der größte Teil dieser Förderbereiche wird von der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) verwaltet. Die Projekte werden nach einem mehrstufigen Verfahren, an dem Vertreter der EACEA, der Generaldirektion Bildung und Kultur und der Teilnehmer-Länder beteiligt sind, ausgewählt.
Förderbereiche
Das Programm ist in drei Förderbereiche unterteilt.
Im Rahmen des Förderbereichs 1 werden europäischen Kooperationsprojekte gefördert:
- Aktionsbereich 1.1: Mehrjährige Kooperationsprojekte
- Aktionsbereich 1.2.1: Kleinere Kooperationsmaßnahmen
- Aktionsbereich 1.2.2: Literarische Übersetzungsprojekte
- Aktionsbereich 1.3: u.a. Kooperationsprojekte mit Drittländern, europäische Kulturpreise und Kulturfestivals,
europaweite Jubiläen und Kulturhauptstadt Europas
Im Rahmen des Förderbereichs 2 werden Betriebkostenzuschüsse für europaweit tätige und bedeutsame kulturelle Organisationen bewilligt.
Durch das Förderbereich 3 werden Studien und Analysen zum Thema der europäischen kulturelle Kooperation und der Kulturpolitik auf EU-Ebene gefördert.
Programmleitfaden
Der Programmleitfaden zum Programm KULTUR (2007-2013) erläutert die Förderbereiche, in denen eine Antragstellung regelmäßig einmal jährlich möglich ist. Er vermittelt ausführliche Informationen darüber, was für einen erfolgreichen Förderantrag notwendig ist, in welcher Höhe Zuschüsse möglich sind und wie das Antrags- und Auswahlverfahren abläuft.
In einigen Förderbereichen ist eine Antragstellung nur im Rahmen von spezifischen Aufrufen möglich. Diese Förderbereiche werden nicht im Programmleitfaden erläutert und werden von der Generaldirektion (GD) Bildung und Kultur der Europäischen Kommission direkt verwaltet – also nicht von der EACEA. Ausschreibungen und die zugehörigen Förderrichtlinien und Formulare werden in diesen Fällen direkt auf der Website der GD Bildung und Kultur veröffentlicht.
Das zugehörige Amtsblatt der Europäischen Union, C 141/27 wurde am 7. Juni 2008 veröffentlicht.
Projektbeispiele
Auf unserer Seite finden Sie auch konkrete Beispiele von Projekten, die in Deutschland gefördert wurden.





