Aktionsbereich 1.2.1: Kleinere Kooperationsmaßnahmen

  • haben eine förderfähige Laufzeit von bis zu 24 Monaten
  • mindestens drei Organisationen bzw. Institutionen aus mindestens drei förderfähigen Staaten (einschließlich des Antragstellers)
  • der EU-Zuschuss muss mindestens 50.000 Euro und kann maximal 200.000 Euro für den gesamten Förderzeitraum betragen
  • der EU-Zuschuss beträgt maximal 50% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten
  • wir empfehlen eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Projektorganisatoren, sie ist aber nicht obligatorisch

Ziel der Förderung

Die Eu­ro­pä­isch­e Uni­on möchte mit die­ser För­de­rung klei­nere Ko­ope­ra­tions­maß­nah­men zwi­schen eu­ro­pä­isch­en kul­tu­rell­en Or­ga­ni­sa­ti­on­en und Ein­rich­tung­en un­ter­stüt­zen, die als Er­prob­ungs­pha­se für wei­tere eu­ro­pä­i­sche Ko­ope­ra­ti­on­en und für neue kul­tu­relle In­halte, Ar­beits­wei­sen und Aus­drucks­for­men die­nen.                 
                                                                         "The Other Europeans", 2007

 

Teilnahmeberechtigte

Gefördert werden Kooperationsprojekte, an denen mindestens drei Orga­­ni­sa­­tionen und Einrichtungen aus drei verschiedenen Ländern beteiligt sind.

Antrags- und teilnahmeberechtigt sind Kultureinrichtungen und -orga­nisationen aus allen am KULTUR-Programm teilnehmenden Staaten.

Einzelpersonen können nicht als Projektträger fungieren und können somit leider auch keine Zuschüsse beantragen.

 

Budget und Zuschuss

Für Kooperationsprojekte stehen jährlich ca. 14 Mio. Euro zur Verfügung.

Der Zuschuss der EU beträgt maximal 50% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten des Projekts, mindestens 50.000 Euro und maximal 200.000 Euro für die Laufzeit. Das Projektbudget muss also für die gesamte Laufzeit mindestens 100.000 Euro betragen.

Zeitplan

Die Förderung wird maximal für 24 Monate gewährt.
Die Projekte müssen zwischen dem 1. Mai des Folgejahres und dem 30. April im darauf folgenden Jahr beginnen.

"bauhaus_lab", 2008

 

Nächste Einreichfrist: 3. Oktober 2012
Projektstart: zwischen 1. Mai 2013 und 30. April 2014

 Zu den Antragsformularen der letzten Ausschreibungsrunde

 

Förderkriterien

Die Projekte sollen:

  • die Programmziele erfüllen
  • von Organisationen durchgeführt werden, die über die benötigten fachlichen und finanziellen Kompetenzen verfügen
  • einen "europäischen Mehrwert" erfüllen
  • in möglichst vielen europäischen Ländern stattfinden
  • auf einer echten, soliden und möglichst umfangreichen europäischen Kooperation beruhen
  • innovative, originelle und kreative Ansätze, Methoden, Perspektiven und/oder Kooperationsformen erproben
  • nachhaltig sein
  • viele Bürgerinnen und Bürger Europas einbeziehen und in der europäischen Öffentlichkeit gut sichtbar sein

Diese Angaben dienen lediglich der Orientierung. Wir können Ihnen leider nicht ersparen, sich die Originalunterlagen der Europäischen Kommission anzusehen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Programmleitfaden, der für die gesamte Laufzeit des KULTUR-Programms bis 2013 gilt.

 

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