Aktionsbereich 3.2: Gruppen für Politische Analysen

  • haben eine förderfähige Laufzeit von 12 bis 24 Monaten
  • mindestens drei Organisationen bzw. Institutionen aus mindestens drei förderfähigen Staaten (einschließlich des Antragstellers)
  • der EU-Zuschuss muss kann maximal 120.000 Euro pro Jahr betragen
  • der EU-Zuschuss beträgt maximal 60% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten
  • alle beteiligten Mitorganisatoren schließen untereinander ein Kooperationsabkommen

Ziel der Förderung

Die Eu­ro­pä­isch­e Uni­on möchte mit die­ser För­de­rung zu einem besseren Verständnis in der europäischen kulturellen Zusammenarbeit und der dafür erforderlichen Bedingungen beitragen. Themen wie die Mobilität von Kulturschaffenden, die Verbreitung von künstlerischen Werken sowie von künstlerischen und kulturellen Erzeugnissen und nicht zuletzt der interkulturelle Dialog sind dabei von besonderem Interesse.     
       

                                                                   

Teilnahmeberechtigte

Gefördert werden Gruppen, an denen mindestens drei Orga­­ni­sa­­tionen und Einrichtungen aus drei verschiedenen  Ländern beteiligt sind.

Antrags- und teilnahmeberechtigt sind Kultureinrichtungen und -orga­nisationen aus allen am KULTUR-Programm teilnehmenden Staaten.

Einzelpersonen können nicht als Projektträger fungieren und können somit leider auch keine Zuschüsse beantragen.

 

Budget und Zuschuss

Der Zuschuss der EU beträgt maximal 60% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten des Projekts, maximal 120.000 Euro pro Jahr.

Förderfähig sind Kosten für

  • die Koordinierung und Verwaltung der politischen Gruppe
  • Austausch, Analyse, Vergleich und Zusammenführung von bereits existierenden quantitativen und qualitativen Daten und Evaluierungsmethoden
  • der Erarbeitung von Entwürfen und Empfehlungen für neue Evaluierungsmethoden oder quantitative/qualitative Daten

Die Kosten für die Erstellung von neuen spezifischen Studien oder Datenmaterialien ist nicht förderfähig.

 

Zeitplan

Die Förderung wird für 12 bis 24 Monate gewährt.
Die Projekte müssen zwischen dem 1. Mai des Folgejahres und dem 30. April im darauf folgenden Jahr beginnen.

Nächste Einreichfrist: 1. Oktober 2012
Projektstart: zwischen 1. Mai 2013 und 30. April 2014

 

Förderkriterien

Die Projekte sollen:

  • die Programmziele erfüllen
  • von Organisationen durchgeführt werden, die über die benötigten fachlichen und finanziellen Kompetenzen verfügen
  • einen "europäischen Mehrwert" erfüllen
  • auf einer echten, soliden und möglichst umfangreichen europäischen Kooperation beruhen
  • innovative, originelle und kreative Ansätze, Methoden, Perspektiven und/oder Kooperationsformen erproben
  • nachhaltig sein
  • viele Bürgerinnen und Bürger Europas einbeziehen und in der europäischen Öffentlichkeit gut sichtbar sein

Diese Angaben dienen lediglich der Orientierung. Wir können Ihnen leider nicht ersparen, sich die Originalunterlagen der Europäischen Kommission anzusehen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Programmleitfaden, der für die gesamte Laufzeit des KULTUR-Programms bis 2013 gilt.

 

Beispiel

Empirica - Die Gesellschaft für Kommuni­kations- und Techno­logie­forschung mbH erstellt eine Studie zur Kartierung und Bewertung über bestehende Websites innerhalb des Kultursektors.