Förderbereich 1: Projektförderung
Im Bereich der Projektförderung werden Vorhaben von Kulturorganisationen aus Teilnehmerländern unterstützt, die sich für ein Projekt zusammen schließen und gemeinsam an der Umsetzung der Programmziele arbeiten.
Der Hauptschwerpunkt der Projektförderung liegt darin, Kulturorganisationen aus den am Programm beteiligten Ländern bei der Zusammenarbeit zu unterstützen, so dass verschiedene Sektoren interagieren und ihren kulturellen und künstlerischen Wirkungsbereich über die Grenzen hinweg ausdehnen können.
Die Projekte sollen sowohl den interkulturellen Dialog zwischen den beteiligten Kulturakteuren anregen als auch breite Bevölkerungsschichten einbeziehen, um möglichst vielen Menschen den Zugang zum kulturellen Schaffen und zu Kulturerbe zu ermöglichen. Die Antragstellung ist einmal jährlich möglich.
Dieser Förderbereich ist in 4 Aktionsbereiche unterteilt:
- 1.1 Mehrjährige Kooperationsprojekte:
3-5 Jahre, mind. 6 Kulturakteuren aus 6 Teilnehmerländern,
200.000 - 500.000 Euro EU-Zuschuss/Jahr,
max. 50% der Projektkosten - 1.2.1 Kleinere Kooperationsmaßnahmen:
max. 2 Jahre, mind. 3 Kulturakteure aus 3 Teilnehmerländern,
50.000 – 200.000 Euro EU-Förderung/Projekt,
max. 50% der Projektkosten - 1.2.2 Literarische Übersetzungen:
Förderung der Übersetzungskosten von bis zu 10 belletristischen Werken von europäischen Autoren zwischen 2.000 und 60.000 Euro,
max. 50% der Projektkosten - 1.3 Besondere Maßnahmen:
Kooperationsprojekte mit ausgewählten Drittländern, Europäische Kulturfestivals, Kulturhauptstadt Europas, Europäische Kulturpreise
Projektbeispiele
Auf unserer Seite finden Sie auch konkrete Beispiele von Projekten, die in Deutschland gefördert wurden.





