Zielsetzung des Programms KULTUR
Das Programm KULTUR (2007-2013) dient der Förderung des interkulturellen Dialogs und Austauschs in Europa. Es unterstützt die grenzüberschreitende Mobilität von Kulturakteuren sowie die Verbreitung künstlerischer und kultureller Werke. Ziel der Förderung ist, die Ausdehnung des kulturellen und künstlerischen Schaffens über nationale Grenzen hinweg voranzutreiben und die kulturelle Zusammenarbeit in Europa zu erleichtern.
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FörderbereicheFörderbereich 1
Kooperationsprojekte – Kleinere und große Kooperationsprojekte, Übersetzungen europäischer Belletristik sowie Kooperationsprojekte mit Drittländern.Förderbereich 2
Betriebskostenzuschüsse – für Einrichtungen und Organisationen, deren ständige Aktivitäten im Bereich Kultur von allgemeinem europäischem Interesse oder Teil der Kulturpolitik der EU sind.Förderbereich 3
Studien & Analysen – Studien, Analysen und Informationsarbeit zum Thema europäischer Zusammenarbeit in Kulturfragen und Fortentwicklung der europäischen Kulturpolitik.
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Antragsberechtigte LänderAm Programm KULTUR (2007-2013) können lediglich Einrichtungen und Organisationen aus Ländern teilnehmen, die auch in das Kulturbudget der EU einzahlen: hierzu zählen die 27 Mitgliedstaaten der EU, die EWR/EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die vier assoziierten Staaten Kroatien, Mazedonien, Serbien und Türkei (weitere Staaten aus dem Westbalkan können sich künftig ebenfalls dem Programm assoziieren).
Beteiligt sich ein Land nicht am Programm, können Organisationen aus diesen Ländern weder Kooperationspartner sein, noch vom EU-Zuschuss profitieren. Die Einbeziehung als zusätzlicher Partner ist jedoch immer möglich.
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Programmleitfaden
Der Programmleitfaden enthält alle wichtigen Informationen zur Antragstellung für Kooperationsprojekte und Betriebskostenzuschüsse.
Antragsformulare
Die aktuellen Antragsformulare finden Sie in der Rubrik Antragstellung.






