Kulturhauptstadt Europas

Seit der ersten Ausrichtung im Jahr 1985 in Athen erfreut sich die jährliche Veranstaltung "Kulturhauptstadt Europas" großer Beliebtheit, sie  hat sich als sehr erfolgreich erwiesen. Die Kulturhauptstadt bietet eine hervorragende Möglichkeit, die Vielfalt des kulturellen Reichtums in Europa und das, was uns als Europäer miteinander verbindet in den Vordergrund zu rücken. Die von der EU hierfür gewährten Zuschüsse kommen aus dem Kulturförderprogramm und gehören dort zur Projektförderung im Bereich 1.3.Die teilnahmeberechtigten Staaten haben festgelegt, in welchem Jahr welches Land einer Stadt den imagefördernden Titel "KULTURHAUPTSTADT EUROPAS" verleihen darf. Da sie stets große Aufmerksamkeit auf sich zieht, bemühen sich die europäischen Städte in der Regel intensiv darum. Bis 2019 steht die Reihenfolge derzeit fest. Auf der Internetseite der Generaldirektion Bildung und Kultur der Europäischen Kommission Kultur erfahren Sie mehr.

Rechtsgrundlagen
 Kofinanzierung der Veranstaltung
 Auswahlverfahren für Städte nach 2013
 Kulturhauptstädte 1985-2019
 Europäische Kulturhauptstädte in Deutschland

 

Rechtsgrundlagen

Der Vorgänger der Initiative KULTURHAUPTSTADT EUROPAS wurde 1985 unter dem Titel EUROPÄISCHE KULTURSTADT ins Leben gerufen. Umbenannt wurde sie im Jahr 1999 durch Beschluss Nr. 1419/1999/EG, der die rechtliche Grundlage der heutigen Initiative bildet. Mit ihm haben das Europäische Parlament und der Ministerrat 1999 festgelegt, in welcher Reihenfolge die Mitgliedstaaten eine Kulturhauptstadt Europas stellen. Hier wurde bereits vorgesehen, dass zusätzlich eine Stadt aus einem Nicht-Mitgliedstaat bestimmt werden kann.

Um auch den 2004 der EU beigetretenen mittel- und osteuropäischen Ländern eine Teilnahme zu ermöglichen, gab es eine Änderung durch Beschluss Nr. 649/2005/EG. So werden nun mindestens zwei Kultur­haupt­städte pro Jahr benannt, je eine aus den alten und neuen Mitgliedstaaten.

Zur weiteren Verbesserung des Auswahlprozesses wurde am 24. Oktober 2006 ein weiterer Beschluss angenommen (1622/2006/EG). Der Beschluss soll die europäische Dimension stärken, den Wettbewerb zwischen Bewerberstädten innerhalb der Mitgliedstaaten fördern und die ausgewählten Städte in ihrer Vorbereitungsphase stärker unter­stützen. Das neue Verfahren wird ab 2013 Anwendung finden.

 

Kofinanzierung der Veranstaltung

Durch das Programm KULTUR (2007-2013) leistet die Europäische Union finanzielle Unterstützung für die Kulturhauptstädte Europas. Für jede Kultur­hauptstadt Europas sind 1,5 Mio. Euro vorgesehen. 

Die gemeinschaftliche Beihilfe darf max. 60% des Gesamtbudgets für das ein­gereichte Projekt betragen. Investitionskosten werden nicht bezuschusst.

Aus den Haushaltsmitteln anderer gemeinschaftlicher Politikbereiche, wie etwa der Kohäsionspolitik (Strukturfonds) kann Unterstützung für z.B. Stadtentwicklung gewährt werden.

Auf Synergien zwischen dem Programm KULTUR (2007-2013) und der "Kultur­haupt­stadt Europas" wird großer Wert gelegt. Kulturveranstalter, die mit ihren europäischen Kooperations-Projekten an der "Kultur­hauptstadt­ Europas" mitwirken möchten, haben die Möglichkeit, dafür Beihilfen aus dem Programm KULTUR (2007-2013) zu erhalten, sofern sie die entsprechenden Anforderungen erfüllen und über die Kultur­haupt­stadt keine weiteren EU-Mittel ins Projekt fließen. Nationale Projekte mit Bezug zur "Kulturhauptstadt Europas" werden im Programm KULTUR (2007-2013) nicht gefördert.

 

Auswahlverfahren für Städte nach 2013

Es handelt sich um eine Auswahl in zwei Phasen, die zwei Jahre dauert. Sechs Jahre vor Beginn der Veranstaltung veröffentlicht jeder der betreffenden Mitgliedstaaten eine Ausschreibung, die sich an alle Städte wendet, die an der Ausrichtung der Veranstaltung "Europäische Kultur­hauptstadt" interessiert sind. 

Anschließend trifft in jedem betreffenden Mitgliedstaat eine Auswahl-­Jury, bestehend aus 6 Mitgliedern des betreffenden Mitgliedstaates und sieben durch die europäischen Organe ernannte Experten, eine erste Vorauswahl der Städte, deren Bewerbungen genauer beurteilt werden. Die in die Vorauswahl genommenen Städte haben anschließend Zeit, ihr zuvor nur skizziertes Programm auszuformulieren. Gestützt auf die Berichte der Auswahljury schlagen die betreffenden Mitgliedstaaten den europäischen Organen abschließend jeweils eine Stadt vor. Der EU-Ministerrat erklärt die beiden Städte dann offiziell zu Kultur­haupt­städten für das betreffende Jahr.

Nach der offiziellen Verleihung des Titels " Kulturhauptstadt Europas" werden die ausgewählten Städte auf ihrem weiteren Weg durch eine kleinere Jury mit sieben von den europäischen Organen ernannten Mitgliedern begleitet.


Kulturhauptstädte 1985-2019

Schließt man den Vorgänger der heutigen Initiative "Kultur­haupt­stadt Europas" mit ein, dann gibt es bereits seit 1985 Kulturstädte in Europa. Im Jahre 1999 wurde von den Mitgliedstaaten die Reihenfolge der Länder festgelegt, die bis 2019 Städte für den Titel vorschlagen dürfen. 2013 wird das Auswahlverfahren ab 2020 festgelegt.

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Europäische Kulturhauptstädte in Deutschland

Zwei deutsche Städte trugen bereits den Titel "Europäische Kulturh­auptstadt": 1988 West-Berlin und 1999 Weimar. Im Jahr 2010 wurde die Stadt Essen stellvertretend für das gesamte Ruhrgebiet mit dem Titel ausgezeichnet. 

Infos zum Auswahlverfahren zur "Europäischen Kulturhauptstadt" in Deutschland finden Sie hier.

 


Essen für das Ruhrgebiet

Essen für das Ruhrgebiet ist 2010 Kulturhauptstadt Europas. Hier geht es zur Internetseite!


Istanbul


Istanbul ist 2010 Kulturhauptstadt Europas. Hier geht es zur Internetseite!



Pécs


Pécs (Ungarn) ist 2010 Kultur­haupt­stadt Europas. Hier geht es zur Internetseite!