Kulturhauptstadt Europas
Seit der ersten Ausrichtung im Jahr 1985 in Athen erfreut sich die jährliche Veranstaltung "Kulturhauptstadt Europas" großer Beliebtheit, sie hat sich als sehr erfolgreich erwiesen. Die Kulturhauptstadt bietet eine hervorragende Möglichkeit, die Vielfalt des kulturellen Reichtums in Europa und das, was uns als Europäer miteinander verbindet in den Vordergrund zu rücken. Die von der EU hierfür gewährten Zuschüsse kommen aus dem Kulturförderprogramm und gehören dort zur Projektförderung im Bereich 1.3.Die teilnahmeberechtigten Staaten haben festgelegt, in welchem Jahr welches Land einer Stadt den imagefördernden Titel "KULTURHAUPTSTADT EUROPAS" verleihen darf. Da sie stets große Aufmerksamkeit auf sich zieht, bemühen sich die europäischen Städte in der Regel intensiv darum. Bis 2019 steht die Reihenfolge derzeit fest. Auf der Internetseite der Generaldirektion Bildung und Kultur der Europäischen Kommission erfahren Sie mehr.
Kulturhauptstädte seit 1985
Rechtsgrundlagen
Kofinanzierung der Veranstaltung
Auswahlverfahren für Städte bis 2019
Europäische Kulturhauptstädte in Deutschland
Europäische Kulturhauptstädte nach 2019
Kulturhauptstädte seit 1985
Schließt man den Vorgänger der heutigen Initiative "Kulturhauptstadt Europas" mit ein, dann gibt es bereits seit 1985 Kulturstädte in Europa. Im Jahre 1999 wurde von den Mitgliedstaaten die Reihenfolge der Länder festgelegt, die bis 2019 Städte für den Titel vorschlagen dürfen.
Liste der Kulturhauptstädte 1985 - 2019
Der Vorschlag der Kommission zur Zukunft der Kulturhauptstädte vom 20. Juli 2012 enthält eine Liste der empfohlenen Gastgeberländer für 2020 bis 2033 (S. 22). Demnach ist Deutschland 2025 erneut Gastgeberland gemeinsam mit Slowenien. Die endgültige Entscheidung fällt bis Ende 2013.
Rechtsgrundlagen
Am 20. Juli 2012 veröffentlicht die Europäische Kommission einen Beschlussvorschlag für die Zukunft der Kulturhauptstädte ab 2019. In dem Vorschlag wird für den Zeitraum bis 2033 festgelegt, in welcher Reihenfolge die Länder Städte ins Rennen um den Titel schicken dürfen. Neben den beiden Mitgliedstaaten, aus denen in einem bestimmten Jahr jeweils eine Kulturhauptstadt Europas ernannt wird, sollen alle drei Jahre auch Kandidatenländer oder potenzielle Kandidatenländer eine Kulturhauptstadt Europas stellen können. Der Vorschlag wird nun im Europäischen Parlament und im Rat erörtert. Die endgültige Entscheidung über die künftigen Modalitäten soll bis Ende 2013 fallen.
Hintergrund:
Der Vorgänger der Initiative KULTURHAUPTSTADT EUROPAS wurde 1985 unter dem Titel EUROPÄISCHE KULTURSTADT ins Leben gerufen. Umbenannt wurde sie im Jahr 1999 durch Beschluss Nr. 1419/1999/EG, der die rechtliche Grundlage der heutigen Initiative bildet. Mit ihm haben das Europäische Parlament und der Ministerrat 1999 festgelegt, in welcher Reihenfolge die Mitgliedstaaten eine Kulturhauptstadt Europas stellen. Hier wurde bereits vorgesehen, dass zusätzlich eine Stadt aus einem Nicht-Mitgliedstaat bestimmt werden kann.
Um auch den 2004 der EU beigetretenen mittel- und osteuropäischen Ländern eine Teilnahme zu ermöglichen, gab es eine Änderung durch Beschluss Nr. 649/2005/EG. So werden nun mindestens zwei Kulturhauptstädte pro Jahr benannt, je eine aus den alten und neuen Mitgliedstaaten.
Zur weiteren Verbesserung des Auswahlprozesses wurde am 24. Oktober 2006 ein weiterer Beschluss angenommen (1622/2006/EG). Der Beschluss soll die europäische Dimension stärken, den Wettbewerb zwischen Bewerberstädten innerhalb der Mitgliedstaaten fördern und die ausgewählten Städte in ihrer Vorbereitungsphase stärker unterstützen.
Kofinanzierung der Veranstaltung
Durch das Programm KULTUR (2007-2013) leistet die EU finanzielle Unterstützung für die Kulturhauptstädte Europas. Für jede Kulturhauptstadt Europas sind 1,5 Mio. Euro vorgesehen.
Die gemeinschaftliche Beihilfe darf max. 60% des Gesamtbudgets für das eingereichte Projekt betragen. Investitionskosten werden nicht bezuschusst.
Aus den Haushaltsmitteln anderer gemeinschaftlicher Politikbereiche, wie etwa der Kohäsionspolitik (Strukturfonds) kann Unterstützung für z.B. Stadtentwicklung gewährt werden.
Auf Synergien zwischen dem Programm KULTUR (2007-2013) und der "Kulturhauptstadt Europas" wird großer Wert gelegt. Kulturveranstalter, die mit ihren europäischen Kooperations-Projekten an der "Kulturhauptstadt Europas" mitwirken möchten, haben die Möglichkeit, dafür Beihilfen aus dem Programm KULTUR (2007-2013) zu erhalten, sofern sie die entsprechenden Anforderungen erfüllen und über die Kulturhauptstadt keine weiteren EU-Mittel ins Projekt fließen. Nationale Projekte mit Bezug zur "Kulturhauptstadt Europas" werden im Programm KULTUR (2007-2013) nicht gefördert.
Auswahlverfahren für Städte bis 2019
Es handelt sich um eine Auswahl in zwei Phasen, die zwei Jahre dauert. Sechs Jahre vor Beginn der Veranstaltung veröffentlicht jeder der betreffenden Mitgliedstaaten eine Ausschreibung, die sich an alle Städte wendet, die an der Ausrichtung der Veranstaltung "Europäische Kulturhauptstadt" interessiert sind.
Anschließend trifft in jedem betreffenden Mitgliedstaat eine Auswahl-Jury, bestehend aus 6 Mitgliedern des betreffenden Mitgliedstaates und sieben durch die europäischen Organe ernannte Experten, eine erste Vorauswahl der Städte, deren Bewerbungen genauer beurteilt werden. Die in die Vorauswahl genommenen Städte haben anschließend Zeit, ihr zuvor nur skizziertes Programm auszuformulieren. Gestützt auf die Berichte der Auswahljury schlagen die betreffenden Mitgliedstaaten den europäischen Organen abschließend jeweils eine Stadt vor. Der EU-Ministerrat erklärt die beiden Städte dann offiziell zu Kulturhauptstädten für das betreffende Jahr.
Nach der offiziellen Verleihung des Titels " Kulturhauptstadt Europas" werden die ausgewählten Städte auf ihrem weiteren Weg durch eine kleinere Jury mit sieben von den europäischen Organen ernannten Mitgliedern begleitet.
Europäische Kulturhauptstädte in Deutschland
Drei deutsche Städte trugen bereits den Titel "Europäische Kulturhauptstadt": 1988 West-Berlin, 1999 Weimar und 2010 die Stadt Essen stellvertretend für das gesamte Ruhrgebiet.
Infos zum Auswahlverfahren zur "Europäischen Kulturhauptstadt" in Deutschland finden Sie hier.
Europäische Kulturhauptstädte nach 2019
Die Europäische Kommission hat am 20. Juli 2012 einen Vorschlag zur Weiterführung der Initiative „Kulturhauptstädte Europas“ vorgelegt. In dem neuen Vorschlag wird für den Zeitraum 2020 bis 2033 festgelegt, in welcher Reihenfolge die Länder Städte ins Rennen um den Titel schicken dürfen. Neben den beiden Mitgliedstaaten, aus denen in einem bestimmten Jahr jeweils eine Kulturhauptstadt Europas ernannt wird, sollen alle drei Jahre auch Kandidatenländer oder potenzielle Kandidatenländer eine Kulturhauptstadt Europas stellen können. Der Vorschlag wird nun im Europäischen Parlament und im Rat erörtert. Die endgültige Entscheidung über die künftigen Modalitäten soll bis Ende 2013 fallen. Nach dem aktuellen Vorschlag wird Deutschland 2025 erneut Gastgeberland einer Kulturhauptstadt sein, gemeinsam mit Slowenien.
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Trailer zur EU-Kulturhauptstadt
5-minütiger Film der GD Bildung und Kultur zum Projekt Kulturhauptstadt der EU
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"25-Jahre Kulturhauptstadt"
Eine Zusammenfassung der Konferenz "Celebrating 25 years of European Capitals of Culture", die im März 2010 in Brüssel stattfand.
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Košice
Košice ist 2013 Kulturhauptstadt Europas.
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Marseille
Marseille ist 2013 Kulturhauptstadt Europas.
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Guimarães
Guimarães ist 2012 Kulturhauptstadt Europas.
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Maribor
Maribor ist 2012 Kulturhauptstadt Europas.
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Talllinn
Tallinn ist 2011 Kulturhauptstadt Europas.
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Turku
Turku ist 2011 Kulturhauptstadt Europas.
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Essen für das Ruhrgebiet
Essen für das Ruhrgebiet ist 2010 Kulturhauptstadt Europas.
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