Der Vorgänger der Initiative KULTURHAUPTSTADT EUROPAS wurde 1985 unter dem Titel EUROPÄISCHE KULTURSTADT ins Leben gerufen. Umbenannt wurde sie mit dem Beschluss des Rates im Jahr 1999.
Dieser Beschluss Nr. 1419/1999/EG ist die rechtliche Grundlage der heutigen Initiative. Mit ihm haben das Europäische Parlament und der Ministerrat 1999 festgelegt, in welcher Reihenfolge die Mitgliedstaaten eine Kulturhauptstadt Europas stellen. Hier wurde bereits vorgesehen, dass zusätzlich eine Stadt aus einem Nicht-Mitgliedstaat bestimmt werden kann.
Um auch den 2004 der EU beigetretenen mittel- und osteuropäischen Ländern eine Teilnahme an dieser Initiative zu ermöglichen, wurde der Beschluss von 1999 durch den Beschluss Nr. 649/2005/EG modifiziert.
Ab 2009 wird es jeweils mindestens zwei Kulturhauptstädte Europas geben: Neben den bereits festgelegten "alten" Mitgliedstaaten, stellt einer der neuen Mitgliedstaaten einen Kandidaten. Zusätzlich können weiterhin Nicht-Mitgliedstaaten Kulturhauptstädte stellen.
Die jeweiligen Kulturhauptstädte Europas können einen Zuschuss aus dem KULTUR-Programm beantragen (Förderbereich 1.3 Besondere Maßnahmen). Der Beitrag der EU darf 60% der gesamten Projektkosten nicht übersteigen und muss zwischen 200.000 und 1 Mio. Euro betragen. Bezuschusst werden hiermit Projektkosten, nicht Investitionen.
Für die Förderung von Infrastrukturmaßnahmen wären die für die jeweiligen EU-Strukturfonds zuständigen Landesbehörden zu kontaktieren.