Aktionsbereich 1.1: Mehrjährige Kooperationsprojekte

  • werden über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren gefördert
  • mindestens sechs Organisationen bzw. Institutionen aus mindestens sechs förderfähigen Staaten sind beteiligt (einschließlich Antragsteller)
  • die Förderung beträgt mindestens 200.000 Euro pro Jahr
  • der EU-Zuschuss kann maximal 500.000 Euro pro Jahr betragen
  • Der Zuschuss der EU darf 50% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten des Projekts nicht übersteigen
  • alle beteiligten Mitorganisatoren schließen untereinander ein Kooperationsabkommen

Ziel der Förderung

Die EU möch­te mit die­ser För­de­rung zur Bil­dung von großen, dau­er­haften eu­ro­pä­i­sch­en Netz­wer­ken im kul­tu­rellen Be­reich an­re­gen, an denen min­des­tens sechs eu­ro­pä­i­sche Kul­tur­or­ga­ni­sa­t­io­nen und -ein­rich­tun­gen be­tei­ligt sind.


"A Space for Live Art"
, 2008

 

Teilnahmeberechtigte

Gefördert werden Kooperationsprojekte, an denen mindestens sechs Organisationen und Einrichtungen aus sechs verschiedenen Ländern beteiligt sind.

Antrags- und teilnahmeberechtigt sind Kultureinrichtungen und -orga­nisa­tionen aus allen am KULTUR-Programm teilnehmenden Staaten.

Einzelpersonen können nicht als Projektträger fungieren und können somit leider auch keine Zuschüsse beantragen.

 

Budget und Zuschuss

Für mehrjährige Kooperationsprojekte ste­hen jährlich ca. 18 Mio. Euro zur Ver­fügung.
Der Zuschuss der EU beträgt maximal 50% der förderfähigen Projektkosten, mind. 200.000 Euro, max. 500.000 Euro pro Jahr. Das Projektbudget muss pro Jahr also
mind. 400.000 Euro betragen.
                                                                               "Dress ID", 2007

                                                                            

Zeitplan

Die Einreichfrist ist jährlich am 1. Oktober.

Die Förderung wird für drei bis fünf Jahre gewährt.
Die Projekte müssen zwischen dem 1. Mai des Folgejahres und dem 30. April im darauf folgenden Jahr beginnen.

Nächste Einreichfrist: 1. Oktober 2010
Projektstart: zwischen 1. Mai 2011 und 30. April 2012 

 

Förderkriterien

Die Projekte sollen:

  • die Programmziele erfüllen
  • von Organisationen durchgeführt werden, die über die benötigten fachlichen und finanziellen Kompetenzen verfügen
  • einen "europäischen Mehrwert" erfüllen
  • in möglichst vielen europäischen Ländern stattfinden
  • auf einer echten, soliden und möglichst umfangreichen europäischen Kooperation beruhen
  • innovative, originelle und kreative Ansätze, Methoden, Perspektiven und/oder Kooperationsformen erproben
  • nachhaltig sein
  • viele Bürgerinnen und Bürger Europas einbeziehen und in der europäischen Öffentlichkeit gut sichtbar sein
  • auf einem Kooperationsabkommen beruhen

Diese Angaben dienen lediglich der Orientierung. Wir können Ihnen leider nicht ersparen, sich die Originalunterlagen der Europäischen Kommission anzusehen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Programmleitfaden, der für die gesamte Laufzeit des KULTUR-Programms bis 2013 gilt.

 


Projektskizze

Mailen Sie uns die ausgefüllte Projektskizze zurück und erfahren Sie, ob Ihr Vorhaben zu den Grundzügen des Programms KULTUR (2007-2013) passt.

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