Aktionsbereich 1.3.5 Kooperationsprojekte mit Drittländern
- haben eine förderfähige Laufzeit von bis zu 24 Monaten
- mindestens drei Organisationen bzw. Institutionen aus mindestens drei förderfähigen Staaten (einschließlich des Antragstellers)
- mind. eine Organisation bzw. Institution aus einem von der Kommission vorgegebenen Drittland
- der EU-Zuschuss muss mindestens 50.000 Euro und kann maximal 200.000 Euro für den gesamten Förderzeitraum betragen
- der EU-Zuschuss beträgt maximal 50% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten
- beruhen auf einem Kooperationsabkommen zwischen den Projektpartnern
Ziel der Förderung
Die EU möchte mit dieser Förderung zur Kooperation zwischen Kulturorganisationen aus Teilnehmerländern und Kulturakteuren aus sog. Drittländern anregen und zur Verständigung der Völker in der Welt beitragen sowie zur besseren Kenntnis der europäischen Kultur in den betreffenden Drittländern.
"Entlang der Seidenstrasse", 2007
Teilnahmeberechtigte
Gefördert werden grenzübergreifende Kooperationsprojekte mit folgender Besetzung:
- mindestens drei Kulturakteure aus drei am KULTUR-Programm (2007-2013) teilnehmenden förderfähigen Staaten
- UND mindestens eine weitere Organisation aus einer von der EU vorausgewählten Region bzw. Land, das NICHT am Programm teilnimmt
2007: China und Indien
2008: Brasilien
2009: Armenien, Weißrussland, Ägypten, Georgien, Jordanien, Moldawien, Tunesien, Ukraine und die palästinensischen Gebiete
2010: Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Ägypten,
Georgien, Jordanien, Moldawien, Tunesien, Ukraine und die palästinensischen Gebiete
2011: Mexiko
Die ausgewählte Region wird ca. 10 Monate vor Einreichfrist bekannt gegeben.
Budget und Zuschuss
Für Kooperationen mit Drittländern stehen jährlich ca. 1,8 Mio. Euro zur Verfügung.
Der Zuschuss der EU beträgt maximal 50% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten des Projekts, mindestens 50.000 Euro und maximal 200.000 Euro für die Laufzeit. Das Projektbudget muss also für die gesamte Laufzeit mindestens 100.000 Euro betragen.
"chin-A-moves", 2008
Zeitplan
Die Einreichfrist ist einmal jährlich.
Die Förderung wird maximal für 24 Monate gewährt.
Die Projekte müssen zwischen dem 1. November des Bewerbungsjahres und dem 31. Oktober des Folgejahres beginnen.
Nächste Einreichfrist: 05. Mai 2011 (vorbehaltlich)
Projektstart: zwischen 1. November 2011 und 31. Oktober 2012
Förderkriterien
Die Projekte sollen:
- vorrangig in einem der von der EU jährlich vorgesehenen Drittländer stattfinden
- die Programmziele erfüllen
- von Organisationen durchgeführt werden, die über die benötigten fachlichen und finanziellen Kompetenzen verfügen
- einen "europäischen Mehrwert" nachweisen
- auf einem schriftlichen Kooperationsabkommen beruhen
- innovative, originelle und kreative Ansätze, Methoden, Perspektiven und/oder Kooperationsformen erproben
- nachhaltig sein
- viele Bürgerinnen und Bürger Europas einbeziehen und in der europäischen Öffentlichkeit gut sichtbar sein
Diese Angaben dienen lediglich der Orientierung. Wir können Ihnen leider nicht ersparen, sich die Originalunterlagen der Europäischen Kommission anzusehen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Programmleitfaden, der für die gesamte Laufzeit des KULTUR-Programms bis 2013 gilt.




