Aktionsbereich 1.2.2: Literarische Übersetzungen
Verlage, die einen rechtsgültig eingetragenen Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, können finanzielle Beihilfen für Übersetzungen von belletristischen Werken aus einer europäischen Sprache in eine andere europäische Zielsprache erhalten. Dabei können sie Pakete von bis zu 10 Werken zusammen einreichen:
- das Werk muss in der Ausgangssprache bereits erschienen sein, darf aber noch nicht in die Zielsprache übersetzt worden sein,
- die Übersetzerkosten werden zu 100% übernommen, wenn sie 50% des gesamten Buchprojekts (inkl. Produktion und Vertrieb) nicht überschreiten,
- pro Antrag werden max. 60.000 Euro EU-Zuschuss gewährt.
Ziel der Förderung
Die EU möchte die Übersetzung von literarischen Werken europäischer Autoren in andere europäische Sprachen fördern, um eine möglichst weite Verbreitung der europäischen Literatur unter europäischen Bürgern zu erreichen. Diese Förderung ist eingeschränkt auf die am KULTUR-Programm teilnehmenden Länder.
Teilnahmeberechtigte
Antragsberechtigt sind Verlage oder Kulturorganisationen, die eine Verlagstätigkeit nachweisen können, aus den am KULTUR-Programm teilnehmenden Ländern.
Europäische Kooperationen sind nicht vorgeschrieben.
2009, diaphanes
Budget und Zuschuss
Für Übersetzungsprojekte stehen jährlich ca. 1,7 Mio. Euro zur Verfügung.
Die Berechnung der Finanzhilfe richtet sich nach der literarischen Gattung des zu übersetzenden Werks und beträgt zwischen 2.000 Euro und 60.000 Euro.
- Prosa: Auf Basis eines ausgearbeiteten Pauschalsatzes
(pro Seite und Sprache) - Lyrik: Auf Basis eines detallierten Budgets.
In diesem Fall kann der Zuschuss nur die Übersetzungskosten abdecken, sofern diese Kosten nicht mehr als 50% der gesamten Kosten für die Übersetzung und Veröffentlichtung des Buches/der Bücher betragen.
Zeitplan
Die Einreichfrist ist einmal jährlich.
Der Förderzeitraum beträgt maximal 24 Monate.
Die Projekte müssen zwischen dem 1. September des Bewerbungsjahres und dem 31. August des Folgejahres beginnen.
Nächste Einreichfrist: 03. Februar 2010
Projektstart: zwischen 01. September 2010 und 31. August 2011
2008, Suhrkamp Verlag
Förderkriterien
Die Verlage:
- können pro Antrag max. 10 zu übersetzende Werke einreichen
- müssen über die benötigte finanzielle und fachliche Kompetenz verfügen
- müssen den grenzüberschreitenden Charakter der Übersetzung nachweisen
- müssen eine Originalausgabe jedes zu übersetzenden Werkes vorlegen
- müssen einen bereits abgeschlossenen Vertrag mit einem Übersetzer vorlegen, der in seine Muttersprache übersetzt
Die Werke:
- müssen zum Bereich Belletristik zählen, wobei die Gattung (Roman, Erzählung, Novelle, Theaterstück etc.) unerheblich ist
- müssen in einer offiziellen Sprache der am KULTUR-Programm teilnehmenden Länder geschrieben sein und in eine solche übersetzt werden
- müssen in der Ausgangssprache bereits veröffentlicht worden sein
- dürfen in der Zielsprache noch nicht veröffentlicht worden sein
- müssen von Autoren geschrieben worden sein, die Staatsbürger oder Einwohner eines am KULTUR-Programm teilnehmenden Landes sind.
Diese Angaben dienen lediglich der Orientierung. Wir können Ihnen leider nicht ersparen, sich die Originalunterlagen der Europäischen Kommission anzusehen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Programmleitfaden, der für die gesamte Laufzeit des KULTUR-Programms bis 2013 gilt.
Zu den Antragsformularen
Die aktuellen Antragsformulare und praktische Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.




