Aktionsbereich 1.2.2: Literarische Übersetzungen

Verlage, die einen rechtsgültig eingetragenen Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, können finanzielle Beihilfen für Über­setz­ungen von belletristischen Werken aus einer europäischen Sprache in eine andere europäische Zielsprache erhalten. Dabei können sie Pakete von bis zu 10 Werken zusammen einreichen:

  • das Werk muss in der Ausgangssprache bereits erschienen sein, darf aber noch nicht in die Zielsprache übersetzt worden sein,
  • die Übersetzerkosten werden zu 100% übernommen, wenn sie 50% des gesamten Buchprojekts (inkl. Produktion und Vertrieb) nicht überschreiten,
  • pro Antrag werden max. 60.000 Euro EU-Zuschuss gewährt.

Ziel der Förderung

Die EU möchte die Übersetzung von literarischen Werken europäischer Autoren in andere europäische Sprachen fördern, um eine möglichst weite Verbreitung der europäischen Literatur unter europäischen Bürgern zu erreichen. Diese Förderung ist eingeschränkt auf die am KULTUR-Programm teilnehmenden Länder.

 

Teilnahmeberechtigte

An­trags­be­rech­tigt sind Ver­lage oder Kul­tur­or­ga­ni­sa­t­i­o­nen, die ei­ne Ver­lags­tä­tig­keit nach­wei­sen kön­nen, aus den am KULTUR-Programm teilnehmenden Ländern.

Eu­ro­pä­isch­e Ko­ope­ra­ti­onen sind nicht vor­ge­schrieben.

 

 

2009, diaphanes

 

Budget und Zuschuss

Für Übersetzungsprojekte stehen jährlich ca. 1,7 Mio. Euro zur Verfügung.

Die Berechnung der Finanzhilfe richtet sich nach der literarischen Gattung des zu übersetzenden Werks und beträgt zwischen 2.000 Euro und 60.000 Euro.

  • Prosa: Auf Basis eines ausgearbeiteten Pauschalsatzes
    (pro Seite und Sprache)

  • Lyrik: Auf Basis eines detallierten Budgets.
    In diesem Fall kann der Zuschuss nur die Übersetzungskosten abdecken, sofern diese Kosten nicht mehr als 50% der gesamten Kosten für die Übersetzung und Veröffentlichtung des Buches/der Bücher betragen. 

Zeitplan

Die Einreichfrist ist einmal jährlich.

Der Förderzeitraum beträgt maximal 24 Monate.
Die Pro­jek­te müs­sen zwi­schen dem 1. Sep­tem­ber des Be­wer­bungs­jahr­es und dem 31. Au­gust des Fol­ge­jahres be­gin­nen.

Nächs­te Ein­reich­frist: 03. Februar 2012
Projektstart: zwischen 01. September 2012 und 31. August 2013

                                                                                 2008, Suhrkamp Verlag
 

Förderkriterien

Die Verlage:

  • können pro Antrag max. 10 zu übersetzende Werke einreichen
  • müssen über die benötigte finanzielle und fachliche Kompetenz verfügen
  • müssen den grenzüberschreitenden Charakter der Übersetzung nachweisen
  • müssen eine Originalausgabe jedes zu übersetzenden Werkes vorlegen
  • müssen einen bereits abgeschlossenen Vertrag mit einem Übersetzer vorlegen, der in seine Muttersprache übersetzt

Die Werke:

  • müssen zum Bereich Belletristik zählen, wobei die Gattung (Roman, Erzählung, Novelle, Theaterstück etc.) unerheblich ist
  • müssen in einer offiziellen Sprache der am KULTUR-Programm teilnehmenden Länder geschrieben sein und in eine solche übersetzt werden
  • müssen in der Ausgangssprache bereits veröffentlicht worden sein
  • dürfen in der Zielsprache noch nicht veröffentlicht worden sein
  • müssen von Autoren geschrieben worden sein, die Staatsbürger oder Einwohner eines am KULTUR-Programm teilnehmenden Landes sind.

Diese Angaben dienen lediglich der Orientierung. Wir können Ihnen leider nicht ersparen, sich die Originalunterlagen der Europäischen Kommission anzusehen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Programmleitfaden, der für die gesamte Laufzeit des KULTUR-Programms bis 2013 gilt.

 

Zu den Antragsformularen

Die aktuellen Antragsformulare und praktische Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.