Hintergrund

Das die Europäische Union eine feste und erfolgreiche wirtschaftliche, poli­ti­sche und rechtliche Kooperation zwi­schen den euro­päischen Ländern ge­schaffen hat, ist heutzutage nicht mehr in Frage zu stellen. Doch Euro­päer teilen nicht nur den Euro oder den Lissabon-Vertrag. „Europa“ beruht vor allem auf seiner einzigartigen Vielfalt von nationalen und regionalen Kulturen, verbunden durch ein ge­meinsames Kulturerbe und seine gemeinsame Geschichte.

Um diese europäische Identität und die Vielfalt der europäischen Kulturen zu unterstützen und der Öffentlichkeit näher zu bringen, wurde 1992 im Vertrag von Maastricht die Kultur als Bestandteil der Euro­päischen Integration gekennzeichnet. Seitdem versucht die Euro­päische Union die Vielfalt der Kulturen, den interkulturellen Dialog, die Kultur als Katalysator für Kreativität sowie die Kultur als Schlüssel­element der internationalen Beziehungen zu begünstigen.

Nachdem die ersten Programm noch spartenbezogen waren (Raffael: Kulturerbe, Kaleidoskop: Bildende Kunst,  Ariane: Darstellende Kunst), löste sich das Programm zunehmend von der spartenbezogenen Förde­rung bis hin zum aktuellen Programm KULTUR (2007-2013).

 


Zielsetzung des Kulturprogramms

Das Programm „Kultur“ der Europäischen Union verfolgt insbesondere drei Ziele:

  • Die Unterstützung der grenzüberschreitenden Mobilität von Kulturakteuren
  • Die Unterstützung der transnationalen Verbreitung von kulturellen Werken und Erzeugnissen
  • Die Förderung des interkulturellen Dialogs in Europa

Durch diese drei Hauptziele soll das Programm in Europa:

  • Austausche und Zusammenarbeit zwischen Kulturschaffenden unterstützen
  • Die kulturelle und sprachliche Vielfalt Europas fördern
  • Das Bewusstsein für die Vielfalt und für das gemeinsame europäische Kulturerbe stärken
  • Europäischen Bürgerinnen und Bürger in den Integrationsprozess einbinden
  • Eine greifbare Europabürgerschaft zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung schaffen

Auf diesen Zielen beruhen die formalen und inhaltlichen Auswahlkriterien einer Förderung durch das Kultur-Programm der EU.

 


Rahmenprogramm

Beschluss Nr. 1855/2006/EG über das Programm KULTUR (2007-2013) vom 12.12.2006
Beschluss Nr. 1352/2008/CE vom 16.12.2008 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1855/2006/EG

 

Programmleitfaden

Der Programmleitfaden enthält alle wichtigen Informationen zur Antragstellung für Kooperationsprojekte und Betriebskostenzuschüsse.